Zusammenarbeit bei der Leistungserbringung

Die Zusammenarbeit mit FörderProtech im Rahmen des Fördermittelmanagements wird im Folgenden idealtypisch näher aufgezeigt:

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Step 1 –  Pre-Check

Im ersten Schritt werden KMU und Vorhaben dahingehend geprüft, ob grundsätzliche Förderfähigkeit besteht und welche Förderprogramme in Betracht gezogen werden können

Step 2 –  Fit Innovationsvorhaben und Förderprogramm

In einem weiteren Schritt prüft FörderProtech den Fit zwischen innovativer Idee und passendem Förderprogramm mit der Zielsetzung, bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien im Hinblick auf die Förderfähigkeit weitestgehend auszuschließen.

Step 3 –  Contracting

Wird nach Prüfung von FörderProtech die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens festgestellt und stimmen die Rahmenbedingungen für die Beteiligten, erfolgt eine vertragliche Vereinbarung über die gemeinschaftliche Zusammenarbeit.

Step 4 –  Erstellung der Vorhabensbeschreibung/-skizze

Förderprogramme sind unterschiedlich. Wird von einem zweistufigen Verfahren ausgegangen, so gilt es zunächst die Vorhabensbeschreibung/-skizze zu erstellen, die einen Umfang von rd. 50 Seiten bemessen kann.

Die Erstellung erfolgt durch FörderProTech nach Abstimmung mit dem Unternehmen unter Berücksichtigung des Inputs aus mehrtägigen Workshops und der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Step 5 –  Einreichung und Verteidigung

Nach Einreichung der Unterlagen werden nach positivem Votum des Fachgutachters ein Projektgespräch dahingehend genutzt, offene Punkte zu erläutern bzw. strittige Punkte anzupassen. Die Form des direkten Austauschs mit den technischen Fachgutachtern ist eine Besonderheit des Förderprogrammes ProFIT in Berlin und Brandenburg.

Step 6 –  Antragstellung und Fixierung

Soweit die Empfehlung zur Antragstellung ausgesprochen wurde, kann das KMU die Antragsformalien offiziell beim zuständigen Förderinstitut einreichen und i.d.R. auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben bereits beginnen. Bis zur Beschlussfassung in einem Förderausschuss und dem Versand des Zuwendungsbescheides erfolgt die Fixierung formeller Regelungen (bspw. im Hinblick auf die Finanzierung/Darlehensmodalitäten wie Laufzeiten, etc.)

Step 7 – Projektdurchführung und Mittelabrufe

Mit Zusendung des Zuwendungsbescheids und der Erfüllung möglicher Auflagen kann die erste von mehreren Tranchen vom Förderinstitut abgerufen werden. Der weitere Mittelabruf ist mit dem Nachweis der tatsächlichen Kosten verbunden. In regelmäßigen Abständen kann auch die Überprüfung des Projektfortschritts in Meilensteingesprächen erfolgen.

Step 8 – Verwendungsnachweis und Projektende

Mit Umsetzung der Projektarbeitspakete und einem belegbaren Projektergebnis kommt es zum Projektabschluss. Hierbei erfolgt ein abschließender Bericht über die ordnungsgemäße Verwendung der eingebrachten Mittel. Vielfach erfolgt auch ein abschließendes Projektgespräch mit dem Gutachterteam.