ZIM (BMWK) – Neue Förderrichtlinie
Für das branchen- und technologieoffene Förderprogramm ZIM gelten ab Januar 2025 neue Förderrichtlinien. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand unterstützt schon seit dem Jahr 2008 Unternehmen in Deutschland mit Zuschüssen bei Ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Die ab Januar 2025 geltende neue Förderrichtlinie optimiert das Programm laut BMWK noch einmal an mehreren Stellen. Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen wird noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten
Für alle Projektformen werden die zuwendungsfähigen Kosten erhöht. Da der jeweilige Fördersatz auf die zuwendungsfähigen Kosten angewandt wird, kann dadurch auch der mögliche Zuschuss höher ausfallen.
- Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 EUR auf 690.000 EUR
- Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 EUR auf 560.000 EUR pro Unternehmen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 EUR auf 3.000.000 EUR
- nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 420.000 EUR auf 490.000 EUR
- internationale Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 520.000 EUR auf 600.000 EUR