ProFIT Brandenburg der ILB geändert!

Berlin, Juni 2021

Die Richtlinie zur Durchführung der ProFIT Projektförderung wurde maßgeblich geändert. Das Programm bestimmt für Neuanträge, die über den 31.12.2022 hinausgehen, dass die Gewährung von Zuschüssen auf die Phase der industriellen Forschung und Durchführbarkeitsstudien beschränkt. Gleichzeitig wird die Darlehensförderung auf den Bereich der Markteinführung beschränkt.

Neben dieser inhaltlichen Einschränkung werden auch die Förderhöchstbeträge deutlich reduziert. Sie betragen bis auf Weiteres bei Zuschüssen einen max. Förderhöchstbetrag von 400 Tsd. € pro Antrag, bei Darlehen einen Förderhöchstbetrag von 300 Tsd. € pro Antrag.

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)