Förderung zum Themenfeld „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“
Bekanntmachung des BMBF im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“
Gegenstand der Förderung sind interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Ansätzen unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz mindestens eine der drei Säulen des Sicherheitsforschungsprogramms („Schutz und Rettung von Menschen“, „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“) adressieren. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen. Aspekte menschlicher Intelligenz sollen nachgebildet und formal beschrieben bzw. Systeme zur Simulation und Unterstützung menschlichen Denkens konstruiert werden („schwache“ Künstliche Intelligenz).
Beispiele für mögliche Forschungsfelder sind:
- Risikomanagement (u.a. Vorhersage von Ausfällen und Störungen)
- Auswertung von Massendaten (u.a. Digitale Forensik und Kriminaltechnik)
- Qualifizierung von Anwendern (u.a. Fragen der KI-Nutzung im Einsatztraining)
- Entscheidungsunterstützung (u.a. Steuerung und Überwachung intermodaler Systeme)
Zusätzlich zu den Projekten zur Lösung konkreter Anwendungsprobleme können Verbundprojekte gefördert werden, die sich mit übergreifenden und ganzheitlichen Grundsatzfragen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Sicherheitsforschung befassen.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
- Verbände und Non-Profit-Organisationen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
- Behörden,
- Kommunen,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Sicherheits- und Einsatzkräfte,
- Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Termin zur Einreichung der Projektskizzen: bis spätestens 14. Februar 2020