Förderaufruf zu Modul 3 „Smarte Algorithmen und Expertensysteme“

Aus der Rahmenbekanntmachung des BMG: Digitale Innovationen für die Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung im Gesundheitswesen

Gegenstand der Förderung ist im Rahmen dieses Moduls die Förderung von Projekten, die im Rahmen versorgungsnaher Anwendungsszenarien mit hoher klinischer Relevanz den Einsatz intelligenter bzw. smarter Kommunikation im Zusammenspiel mit Verfahren der KI untersuchen. Hinsichtlich der methodischen Definition von Künstlicher Intelligenz wird auf die Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung verwiesen1, welche sich auf die Lösung konkreter Anwendungsprobleme und damit auf Verfahren der sog. „schwachen KI“ fokussiert.

In den Vorhaben können, ausgehend vom aktuellen Stand der Forschung, beispielsweise die folgenden Themen verknüpft und bearbeitet werden:

  • Konzepte und Proofs of Concepts für unterstützende Systeme zur Entscheidungsfindung, die auf Basis maschineller Auswertungen von Befunddaten unterschiedlicher Quellen nachvollziehbare Empfehlungen für mögliche Behandlungsoptionen ableiten und das medizinische Personal und den/die Patienten/in bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung unterstützen (decision support und shared decision making).
  • Anwendungsbezogener Einsatz von Algorithmen zur Auswertung medizinischer Daten, die das Zusammenführen verschiedener Datenwelten – zum Beispiel patientenseitige Messdaten von Smart Devices und Daten von Versorgungseinrichtungen – ausloten.
  • Anwendungen, die Prozesse in der ambulanten und stationären Versorgung verbessern, bzw. die sektorenübergreifende Patientensteuerung erleichtern.
  • Nutzung administrativer smarter Algorithmen und Expertensysteme zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, Erhöhung der Patientensicherheit und/oder Entlastung des medizinischen, pflegerischen oder administrativen Personals. Zum Beispiel Anwendungen im Bereich der eTriage an Leitstellen und in Rettungsfahrzeugen, der Nutzung von Expertensystemen zur patientenzentrierten Betten- und Zimmerallokation unter Berücksichtigung der Krankengeschichte und möglicher infektiologischer Exposition.
  • Anwendungen, die die automatisierte und interoperable Weiterverwertung klinischer und sonstiger patientenbezogener Daten ermöglichen. Hierbei ist insbesondere die Verarbeitung von dokumenten- bzw. textbasierten Informationen und deren Überführung in niedrigschwellig nutzbare Versorgungsangebote von Interesse.
  • Konzepte und Proofs of Concepts für den Einsatz von Verfahren wie beispielsweise „Layerwise Relevance Propagation“, die auf die Erklärbarkeit und Transparenz von KI-Ergebnissen in spezifischen medizinischen Kontexten abzielen. In Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sollte hierbei ausgelotet werden, inwieweit die Entscheidungsprozesse des KI-Algorithmus nachvollziehbar sind und wie praktikabel die Anwendung dieser Verfahren in der Versorgungspraxis ausfällt. Hierzu zählen auch Analysen, welche (voraussichtlichen) Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von KI-Anwendungen (zukünftig) sowohl während der Zulassung als auch in der praktischen Anwendung gestellt und wie passende Systeme anhand bestehender Lösungsansätze prototypisch umgesetzt werden könnten.
  • Algorithmen für maschinengestützte Annotationen medizinischer Datensätze, die den manuellen Aufwand der Datenaufbereitung verringern und medizinische Datensätze mit deutlichem Potenzial für eine verbesserte Versorgung für einen bestimmten Anwendungsfall nutzbar machen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einrichtungen und Träger mit einschlägigen Erfahrungen (Kriterium „Expertise und Vorerfahrungen“), staatliche und nichtstaatliche (Fach-)Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

Termin zur Einreichung der Projektskizzen: bis spätestens 15. Januar 2020

BGM – Modul 3 „Smarte Algorithmen und Expertensysteme“