KMU-Innovativ Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) mit neuer Bekanntmachung
Mit Bekanntmachung vom Bundesanzeiger vom 20.12.2021 wird die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Ziel, das Innovations-Potenzial von KMU im Bereich Spitzenforschung zu stärken, neu aufgelegt.
Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Das seit Jahren erfolgreiche Programm wurde nun überarbeitet und thematisch aktualisiert.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum und die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.
Der Bereich „Software-intensive Systeme (SWS)“ adressiert im Rahmen der grundsätzlich themenoffenen Bekanntmachung bspw. folgende Themen bzw. Forschungsfragen:
Methoden der Softwareentwicklung: z. B. neuartige Konzepte für das Requirements Engineering; verbesserte Wartbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Nachhaltigkeit von Software
Validierung von Softwarekonzepten: z. B. automatisierte Absicherung der Rechtstreue und Regelkonformität von Informationssystemen (IT-Compliance); softwareinhärente Datenschutz-Konformität
Zuverlässigkeit von Softwaresystemen: z. B. neue Softwaremethoden für besondere Anforderungen an Betriebssicherheit; Resilienz softwareintensiver Systeme
Bedienbarkeit von Software: z. B. Visualisierung hochkomplexer Systeme und Daten; neue softwareergonomische Konzepte; umfassendere Einbindung von Bedienern; neue Arten der Mensch-Software-Interaktion von „Bedienenden“
Der Bereich „Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS)“ adressiert im Rahmen der grundsätzlich themenoffenen Bekanntmachung bspw. folgende Themen bzw. Forschungsfragen:
Kommunikationssysteme
drahtlose Kommunikationssysteme wie z. B. 5G/6G, Open RAN, Visible Light Communication oder Wi-Fi
zukünftige faseroptische Kommunikationssysteme und -netze, optische Kommunikation
Softwareisierung von Netzwerken (Software Defined Networking)
Künstliche Intelligenz in Kommunikationsnetzen, z. B. zum Management und zur Optimierung von Netzwerken
IT-Sicherheit
Privatsphäre-schonende Technologien und datenschutzfreundliche Anwendungen
Sichere und vertrauenswürdige IKT-Systeme und Technologien
IT-Sicherheit in vernetzten Systemen, z. B. 5G/6G-, Edge- und Cloudcomputing-Komponenten und -Systemen
IT-Sicherheit in Anwendungsfeldern, z. B. Industrie 4.0, Mobilität, Medizin, kritischen Infrastrukturen
Antragsteller sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auch im Verbund mit technischen Organisationen/Einrichtungen oder Hochschulen bei Forschung im Bereich der Spitzentechnologie gute Chancen für den Fördermittelzugang haben. Für KMU`s liegt die Förderquote bei 70-80%. Die Zuwendung besteht dabei aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Bei der Einreichung wird auf ein zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag) hingewiesen (Stichtage jeweils der 15.04. Oder 15.10.).
Das Förderprogramm wird zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet.