Forschungszulage für KMU jetzt beantragen !

Berlin, Januar 2022

Mit dem Forschungszulagengesetz gibt der Gesetzgeber seit 2020 der eigenbetrieblichen Technologieförderung exzellente Möglichkeiten zur Steuerersparnissen, die nicht ungenutzt bleiben sollten.

Da die Forschungszulage von der Unternehmensgröße unabhängig gewährt (u.a. auch auf KMU zugeschnitten) wird und auch rückwirkend in Anspruch genommen werden kann, sollten insbesondere Startups die Möglichkeit nutzen ihre Projektkosten der letzten beiden Jahr mit einer Förderung von 25% aus max. 4 Mio. € Projektvolumen zu vergolden. Das lohnt sich- denn es bedeutet in Summe eine Förderung von bis zu einer Mio. 1 € pro Jahr.

Link zu den FAQ des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-04-29-forschungszulage.html

Link zum Vorgehen FörderProtech:

https://www.foerderprotech.de/zusammenarbeit/