
Chancen für Technologieunternehmen durch Förderanreize des Landes Berlin
Zuschüsse
- ProFit
- GRW
- …
Darlehen
- Berlin Kredit
- Berlin Kapital
- IBB Wachstum
- ProFIT
- …
Eigenkapital
- VC Fonds Technologie
- Berlin Kapital
- …
Bürgschaften
- Berlin Start
Förderkompass Berlin


Pro FIT – Frühphasenfinanzierung
Frühphasen-Finanzierung für technologieorientierte Neugründungen: Infrastruktur & Personal rund um ein geplantes Innovations‑Ankerprojekt.
Fördervolumen:
Zuschuss und Darlehen; max. bis zu 500.000 €
Pro FIT – Frühphasenfinanzierung (Berlin)
Zielsetzung
Unternehmerische Frühphase finanzieren, damit junge Tech-Unternehmen zügig team- und infrastrukturfähig werden; Innovationsbezug über ein geplantes Ankerprojekt.
Zielgruppe (wer)
Neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin.
Gründungsalter: Frühphase 1 ≤ 12 Monate; Frühphase 2 ≤ 24 Monate.
Gegenstand der Förderung
Notwendige und angemessene Personal-, Investitions- und laufende Betriebsausgaben, z. B. Team, GF-Gehälter, Erstausstattung, Miete/IT.
Ausgaben dürfen nicht unmittelbar einem Ankerprojekt (FuE) oder umsatzbezogenen Kundenaufträgen zugeordnet sein.
Fördervolumen
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Frühphase 1: 50 Prozent Zuschuss + 50 Prozent Darlehen (max. 200.000 Euro).
Frühphase 2: zinsvergünstigtes Darlehen.
Gesamt (beide Phasen): max. 500.000 Euro.
Darlehen in Frühphase 1 sind in der Regel zinslos, Laufzeit bis zu 10 Jahre, keine Sicherheiten.
Verfahren / Timing
Antragstellung vor Vorhabensbeginn. Projektstart nach Antragseingang auf eigenes Risiko möglich.
Externe Gutachten; Entscheidung monatlich durch Förderausschuss.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Innovationsbezug über ein Ankerprojekt, das separat in Pro FIT – Projektfinanzierung gefördert werden kann.
Sinnvoll: Mentor oder Investor einbinden.
Beihilferecht und De-minimis prüfen.
Träger / Kontakt
Investitionsbank Berlin (IBB)
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Vorhaben als begonnen und wie vermeide ich den Verlust der Förderfähigkeit?
Ein Vorhaben beginnt mit der ersten rechtlich bindenden Verpflichtung (z. B. Auftragsvergabe, Kaufvertrag). Stelle den Antrag vor jeder Bestellung. Ein Projektstart ist erst nach Eingangsbestätigung/Annahme des Antrags durch die IBB und ausdrücklich auf eigenes Risiko möglich.
Welche Kosten sind förderfähig – und welche ausdrücklich nicht?
Förderfähig sind notwendige und angemessene Personal-, Sach- und laufende Betriebsausgaben zur Unternehmensaufbauphase, die weder unmittelbar Kundenumsätzen noch dem späteren Anker-FuE-Projekt zuordenbar sind. Nicht förderfähig sind z. B. rein umsatzbezogene Projektkosten, Investitionen ohne Frühphasenbezug, sowie vor Antrag veranlasste Ausgaben.
Wie muss ich das Verhältnis zur Pro-FIT-Projektfinanzierung (Ankerprojekt) darstellen?
Trenne Frühphasenaufbau (Team, Infrastruktur) klar vom geplanten Anker-FuE-Projekt. Lege eine nachvollziehbare Roadmap vor, in der Meilensteine, Budget und Verantwortlichkeiten getrennt dargestellt werden.
Welche Unterlagen sind kritisch für die Bewilligung?
Kurz-Businessplan mit Technologie- und Marktlogik, Liquiditätsplanung für 12–18 Monate, Nachweise zur Qualifikation des Teams, Begründung der Kostenangemessenheit, sowie eine plausible Zeitplanung bis zum Start des Ankerprojekts.
Was sind typische Ablehnungsgründe – und wie vermeide ich sie?
Unklare Trennung zwischen Frühphasenaufbau und FuE-Projekt, fehlender Innovationsbezug, unplausible Kosten- oder Liquiditätsplanung, oder bereits begonnene Maßnahmen. Lösung: saubere Projektabgrenzung, belastbare Planung und kein Vorhabenbeginn vor Antrag.
Pro FIT – Projektfinanzierung
FuE bis Markteinführung/Produktionsaufbau für technologische Innovationen.
Fördervolumen:
Bis 500.000 € Zuschuss je Partner plus Darlehen bis 1 Mio. €; Finanzierung bis zu 80% je Phase.
Pro FIT – Projektfinanzierung (Berlin)
Zielsetzung
Technologische Innovationsvorhaben entlang des gesamten Innovationsprozesses fördern: industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Produktionsaufbau, Marktvorbereitung beziehungsweise Markteinführung.
Zielgruppe (wer)
KMU: allein oder im Verbund.
Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschung.
Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen.
Sitz oder Berlin-Bezug erforderlich.
Gegenstand der Förderung
Einzel- oder Verbundprojekte; förderfähig unter anderem Personalkosten, Fremdleistungen, Material, Schutzrechtsanmeldungen, Markteinführung beziehungsweise -vorbereitung, indirekte Projektaufgaben.
Fördervolumen
Zuschuss bis 500.000 Euro je Projektpartner. Ergänzend Darlehen bis 1.000.000 Euro.
Finanzierungsanteile bis 80 Prozent je Phase.
Richtwerte: industrielle Forschung bis 80 Prozent Zuschuss; in entwicklungs- beziehungsweise marktnahen Phasen vorrangig Darlehen (insbesondere für KMU).
Darlehenslaufzeit typischerweise bis 8 Jahre; Zins an KfW-Konditionen orientiert, kleine Unternehmen mit zusätzlichem Zinsvorteil.
Verfahren / Timing
Antrag vor Vorhabensbeginn. Projektstart nach Antragseingang auf eigenes Risiko möglich.
Externe Begutachtung, Entscheidung im monatlichen Förderausschuss.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Beihilferechtliche Höchstintensitäten einhalten (AGVO/De-minimis).
Kombination mit weiteren Programmen möglich, Kumulierung regeln beachten.
Saubere Projektabgrenzung und Konsortialverträge (bei Verbünden).
Träger / Kontakt
Investitionsbank Berlin (IBB)
Häufige Fragen
Wie ordne ich mein Vorhaben korrekt den Phasen (Forschung, Entwicklung, Produktionsaufbau/Markt) zu?
Definiere den technischen Reifegrad (TRL) und weise pro Phase konkrete Arbeitspakete, Risiken und Ergebnisse aus. Nur so sind die passenden Förderquoten und Finanzierungsanteile (Zuschuss/Darlehen) plausibel.
Wann bekomme ich Zuschuss und wann eher Darlehen?
In der industriellen Forschung sind Zuschüsse üblich. Je marktnäher das Vorhaben (experimentelle Entwicklung, Produktion/Markt), desto stärker wird die Finanzierung über zinsvergünstigte Darlehen abgebildet.
Was gilt im Verbund – und warum ist der Berlin-Bezug so wichtig?
Nicht-KMU und Forschung sind nur im Verbund mit Unternehmen förderfähig. Die Wertschöpfungsschritte müssen in Berlin stattfinden oder einen belastbaren Berlin-Bezug haben. Konsortialverträge regeln IP, Verwertung, Publikationen und Kostenaufteilung.
Welche Kostenpositionen werden erfahrungsgemäß kritisch geprüft?
Fremdleistungen (Anteil und Auswahl), Personalstundenansätze, Schutzrechte, Markteinführungsmaßnahmen sowie Overheads. Alle Positionen müssen projektspezifisch, angemessen und nachvollziehbar belegt sein.
Wo scheitern Anträge häufig?
Unklare technische Neuheit, schwache Verwertungslogik, fehlende Verbundkonsistenz, oder Finanzierungslücken beim Darlehensanteil. Gegenmittel: robuste technische und wirtschaftliche Begründung, belastbarer Finanzierungsplan, klare Verbundabsprachen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm ProFIT-Projektförderung Berlin?
Auf der IBB Webseite:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html
In der IBB Förderfibel:
Im FörderProtech ProFIT Flyer:
GRW – Gemeinschaftsaufgabe (Berlin)
Investitions- oder Lohnkostenzuschuss zur Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen in förderfähigen Berliner Gebieten.
Fördervolumen:
Förderung bis 30% je nach Gebiet und Unternehmensgröße, Mindestinvestition 10.000 €, Zeitraum bis 36 Monate.
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Berlin)
Zielsetzung
Investitions- und Lohnkostenzuschüsse zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in förderfähigen Berliner Gebieten.
Zielgruppe (wer)
Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Vorhaben in Berlin.
Sektorale Ausschlüsse bestehen.
Verlagerungen aus Brandenburg nach Berlin sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Gegenstand der Förderung
Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, grundlegende Änderung des Produktionsprozesses, Modernisierung) inklusive Erwerb von Betriebsstättenvermögenswerten unter Voraussetzungen.
Alternativ Lohnkostenzuschüsse für zusätzliche Dauerarbeitsplätze (Mindestanforderungen).
Fördervolumen
Förderquote je Gebiet/Unternehmensgröße:
C-Gebiet: bis 30 Prozent (klein), 20 Prozent (mittel), 10 Prozent (groß)
D-Gebiet: bis 20 Prozent (klein), 10 Prozent (mittel)
Großunternehmen im D-Gebiet nur De-minimis.
Mindestinvestition 10.000 Euro.
Realisierungszeitraum in der Regel bis 36 Monate.
Verfahren / Timing
Zwingend Antrag vor Vorhabensbeginn (kein erster Auftrag, keine irreversible Verpflichtung).
Bindungsfristen in der Regel 5 Jahre.
Förderfähige Gegenstände laut Positivliste; Regionalkarte bestimmt Quote und Zuständigkeit.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Struktureffekt erforderlich (Beschäftigungsaufbau oder signifikantes Investitionsvolumen).
Kombinierbar mit anderen Programmen im Rahmen beihilferechtlicher Grenzen.
Kein Rechtsanspruch.
Träger / Kontakt
Investitionsbank Berlin (IBB)
Häufige Fragen
Für wen ist GRW-Berlin geeignet?
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das zentrale Instrument der nationalen Regionalförderung mit Fokus auf gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten.
Das GRW Förderprogramm zielt vorrangig auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (Einstufung der Unternehmensgrößen nach EU-Definition) ab, die u.a. den Clustern der Innovationsstrategie des Landes Berlins und Brandenburg (Energie, Gesundheit, IKT, Verkehr und Mobilität, Photonik) angehören und qualifizierte Dauerarbeitsplätze (> 5 Jahre) und Investitionen in das Anlagevermögen beabsichtigen.
Die GRW Förderung kann allerdings auch von Großunternehmen (z.B. bei Erstinvestitionen neuer Wirtschaftstätigkeiten) in Berlin oder Ansiedlungsinvestitionen ausländischer Unternehmen in Betracht gezogen werden. Auch sind die o.g. Branchen nur exemplarisch aufgeführt. Das GRW-Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ist also um einiges breiter angelegt.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes.
Der Förderhöchstsatz ergibt sich aus der Unternehmensgröße, dem Standort und weiteren Faktoren und bewegt sich zwischen 10 und 30% der förderfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
Mit GRW-Mittel werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die in den ausgewiesenen Fördergebieten (in Berlin Gebiete C und D) eine
Mit GRW-Mittel werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die in den ausgewiesenen Fördergebieten (in Berlin Gebiete C und D) eine
- neue Bestriebsstätte errichten
- bestehende Betriebsstätte erweitern
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte oder
- die grundlegende Änderung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte anstreben. Eine Anfrage zu den Födergebieten in Berlin kann unter diesen Link erfolgen.
Gefördert werden gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen), immaterielle Wirtschaftsgüter (u.a. Patente, Lizenzen) sowie Miet-/Leasingkosten oder Personalkosten. Die Investitionen müssen mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen mit überdurchschnittlicher Qualifikation verbunden sein.
Das Unternehmen kann entscheiden ob es direkte Zuschüsse zur Senkung der Sachkosten oder zur Senkung der Personalkosten beantragen möchte.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (d.h. auch vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) bei dem zuständigen Förderinstitut, der Investitionsbank des Landes Berlin eingehen. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrag. Nach der Einreichung des Antragsformulars kann das Unternehmen bereits auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Damit ist allerdings keine Zusage der Förderung verbunden.
Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist eine schriftliche Bestätigung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit bei der IBB einzuholen.
Wird mit dem Antwortschreiben die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt, werden weitere Unterlagen über das Vorhaben abgerufen. Nach Eingang dieser Unterlagen entscheidet ein Förderausschuss über die Beschlussfassung und bei positivem Votum erhält das Unternehmen den Zuwendungsbescheid.
Gibt es Unterschiede zu den GRW Programmen in den Ländern?
Ja. Zwar richtet sich die Grundausrichtung des GRW Programms an den Koordinierungsrahmen des Bundes aus. Den Ländern obliegen weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten, so dass die GRW Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg oder Niedersachsen unterschiedlich gehandhabt wird. Auch gibt es Bundesländer, die keine regionale Strukturförderung erhalten.
Vgl. hierzu Übersicht Fördergebietskarte unter: Download Fördergebietskarte.
- in der Lage ist, einen Eigenanteil von rd. 30% des Projektvolumens aus eigener Kraft einzubringen
- wirtschaftlich stabil ist (dass es sich weder im Insolvenzverfahren befindet und die Liquidität über einen bestimmten Zeitraum auch als gesichert angesehen werden kann)
- die bei Förderung durch ProFIT erhaltenen Darlehen werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hieraus können sich u.U. Auswirkungen auf den Zinsatz ergeben.
Weitere relevante Fragestellungen können sich in Bereichen der Haftungsfreistellungen oder im Zusammenhang mit verbunden Unternehmen ergeben.
Hier ist es i.d.R. sinnvoll, sich in dem Projekt von einem erfahrenen Berater unterstützen zu lassen und bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Einzelne Branchen sind von der GRW-Förderung ausgeschlossen. Dies ergibt sich i.d.R. aus Negativlisten. Dabei ist die Zuordnung der eher grob gefassten Branchen nicht immer eindeutig vorzunehmen. Zudem gibt es Ausnahmen. Hier ist es sinnvoll, sich vor dem Projektbeginn von einem erfahrenen Berater beraten zu lassen, um bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.
Wo finde ich Beispiele aus der Praxis?
Die IBB veröffentlicht ein Beispiel aus dem Bereich der Medizintechnik (Berlin Heart Herzunterstützungssysteme) unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur.html
Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm GRW-Berlin?
- gemäß IBB Produktblatt unter https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/grw/grw_produktblatt.pdf
- gemäß Richtlinien zum Koordinierungsrahmen unter https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/investitionsfoerderung/wachsen/zuschuesse/