Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) der FörderProtech GmbH c/o IFMG GmbH, Mommsenstr. 71  in 10629 Berlin (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Besteller von Dienstleistungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und regeln die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Bereich der mandatierten Beratungsleistung. Mit der Beauftragung gelten diese AGBs als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können sie jedoch in keinem Fall ersetzen.

  1. Umfang und Ausführung des Mandats

Gegenstand und Umfang des Mandats ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung, der Auftragsbestätigung oder dem Beratungsvertrag. Der Auftrag wird vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung.

Der Auftragnehmer führt die übernommenen Unterstützungsaufgaben eigenverantwortlich nach pflichtgemäßem Ermessen durch. Dabei beachtet er alle gesetzlichen Bestimmungen, die Regeln der vorliegenden AGBs und alle bekannten Regelungen und Bedingungen der jeweils beauftragten Unterstützung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden vom Auftragnehmer auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.

  1. Schweigepflicht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle ihm als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind, ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen oder die im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung in Abstimmungen mit öffentlichen Institutionen oder mit beauftragten Gutachtern stehen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offengelegt werden müssen.

Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung der besonderen Vertraulichkeit des jeweiligen Projektgegenstandes hinzuweisen.

Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Gleichsam ist der Auftragnehmer befugt, die von dem Auftraggeber freigegebenen Informationen und Unterlagen mit der Förderinstitution oder denen im Rahmen der Begutachtung beauftragten Sachverständigen, im Sinne des Auftragsgegenstandes abzustimmen.

  1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah und vollständig zur Verfügung stellen.

Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat einen Projektleiter als Ansprechpartner zur Umsetzung des Vorhabens zu bestimmen.

Die Datenübermittlung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt entweder per Post oder elektronisch mittels E-Mail mit Datei(en)-Anhang. Die diesbezüglichen Risiken sind dem Auftraggeber bekannt.

  1. Vergütung und Fälligkeit

Die Höhe der Vergütung für die Dienste des Auftragnehmers ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien. Die Abrechnung des Honorars erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden ‐ nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

Dabei beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers stets auf solche Schäden, mit denen er vernünftigerweise rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien. 

  1. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung nicht nur unerheblich beeinflussen können.

  1. Referenzanzeige

Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber (unter Angabe seines Namens und Verwendung seines Logos) in ihren Veröffentlichungen, Webauftritt und Angeboten, die für vorhandene und potenzielle Kunden bestimmt sind, als Mandant zu benennen sowie die Art der erbrachten Leistungen zu beschreiben. Soweit der Auftraggeber eine entsprechende Darstellung nicht bevorzugt, so ist dies dem Auftragnehmer in kurzer Form schriftlich mitzuteilen.

  1. Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. 

  1. Dauer des Vertrages

Die Vertragsbeziehung endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Regelungen zur fristgerechten Kündigung sind der vertraglichen Vereinbarung zu entnehmen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 

  1. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die geltendem Recht möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht mit Sitz in Berlin.

Stand: 01.10.2017