Förderung zum Themenfeld „Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“
Bekanntmachung des BMBF im Rahmen des Programms „ Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“
Gegenstand der Förderung sind besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ gefördert wurden, um im Rahmen von sogenannten Innovationsprojekten ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe in einem iterativen Prozess gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
- Verbände und Non-Profit-Organisationen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
- Behörden,
- Kommunen,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Sicherheits- und Einsatzkräfte,
- Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Die Projektskizze kann, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger, jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2023, eingereicht werden.